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Ersterwähnung

Die erste urkundliche Erwähnung von Breitenbach ist in der Urkunde vom 17.März 1390 (GHA Urk.Nr.689; Henneberg. UB Bd.4 S.44 Nr.64) dokumentiert, welche im Staatsarchiv Meinigen aufbewahrt wird. Graf Heinrich von Henneberg-Schleusingen versetzt das Dorf Breytinbach undir Wunezdof an das Stift Schmalkalden. Der Graf war demnach vor 1390 der Eigentümer.



        


Untersuchung zur urkundlichen Erwähnung von Breitenbach bei Schmalkalden
von Michael Scholz







 


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